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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06   

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https://dejure.org/2006,33297
OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06 (https://dejure.org/2006,33297)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.03.2006 - 10 E 10099/06 (https://dejure.org/2006,33297)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. März 2006 - 10 E 10099/06 (https://dejure.org/2006,33297)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinischenpsychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere Anlass bezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr., vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, DAR 2005, 581).

    Im Übrigen weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat anschließt, für die Frage maßgeblichen Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage für die Anord nung der Begutachtung auf diese ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, DAR 2005, 581).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
    Eine wiederholte Einnahme ist ein gelegentlicher Konsum, der lediglich einmalige, experimentelle Konsum ist dagegen noch kein gelegentlicher (vgl.: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 -, juris).
  • VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    (a) Gelegentlicher Konsum ist dann gegeben, wenn er über den lediglich einmaligen, experimentellen Gebrauch hinaus geht und noch nicht das Stadium des regelmäßigen Konsums erreicht hat (OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG -, und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) ist jedoch im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie vorliegend - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (so auch z.B. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, Juris).
  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG - und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie hier - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, juris).
  • VG Neustadt, 22.03.2017 - 1 L 153/17

    Führerscheinentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Nach der Rechtsprechung des OVG RP (Beschluss vom 29.7.2010 - 10 B 10686/10; Beschluss vom 11.2.2009 - 10 B 10073/09, Beschluss vom 9.3.2006 - 10 E 10099/06) lässt ein Wert ab 150 ng/mL THC-COOH den Rückschluss auf regelmäßigen Konsum zu.
  • VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15

    (Keine) Anwendung des vorübergehenden Verfahrenshindernisses des § 3 Abs 3 StVG

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer spontanen Blutabnahme, wie hier, ab einem Wert von 150 ng/ml ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, d.h. dass der Betreffende diese Droge täglich oder nahezu täglich einnimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG - Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 11069/06.OVG - und Beschluss vom 29. Juli 2010 - 10 B 10686/10.OVG - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, juris, mit Hinweis darauf, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Blutentnahme, die erst Tage nach dem letzten Konsum erfolgt, wegen des Abbauvorgangs sogar schon bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut von regelmäßigem Konsum auszugehen sei).
  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

    Gelegentlicher Konsum liegt vor, wenn er über den lediglich einmaligen, experimentellen Gebrauch hinaus geht und noch nicht das Stadium des regelmäßigen Konsums erreicht hat (OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -).
  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

    Gelegentliche Einnahme liegt vor, wenn sie über den lediglich einmaligen, experimentellen Gebrauch hinaus geht und noch nicht das Stadium des regelmäßigen Konsums erreicht hat (OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -).
  • VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10

    Fahrerlaubnisrecht - Cannabiskonsum, Rebound-Effekt

    Gelegentlicher Konsum liegt vor, wenn er über den lediglich einmaligen, experimentellen Gebrauch hinaus geht und noch nicht das Stadium des regelmäßigen Konsums erreicht hat (OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 10073/09
    (vgl. neben dem bereits im angefochtenen Bescheid zitierten Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06 - unter anderem noch Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07 -).
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